Organisatorisches
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Vorgespräch
Vor
einer Terminvereinbarung können wir in einem Telefongespräch
klären, ob und in welcher Form eine Beratung bzw.
Therapie für Sie persönlich hilfreich sein kann.
Auf Wunsch kann die Mediation/Beratung/Therapie auch gemeinsam
mit einer Kollegin/einem Kollegen durchgeführt werden
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Terminvereinbarung
In der Regel ist es möglich, innerhalb von 14 Tagen einen Termin zu erhalten. Häufig ist es ratsam, die
Sitzungen zunächst in kurzen Abständen von ca. 1 Woche zu vereinbaren. Je nach Anliegen und individueller
Situation kann unsere Unterstützung dann auch unregelmäßig bzw. in größeren Zeitintervallen genutzt werden
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Dauer der Beratung
Die Anzahl der Termine ist individuell
sehr unterschiedlich. In vielen Fällen sind 6 bis
10 Sitzungen ausreichend, gelegentlich ist aber auch eine
länger angelegte professionelle
Begleitung - ggf. in größeren zeitlichen Abständen
- sinnvoll.
Die einzelnen Sitzungen dauern jeweils eine Zeitstunde (60 Minuten). Manchmal
kann es sinnvoll sein, nach Absprache die Sitzungen auf 90 Minuten zu erweitern.
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E
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Honorar nach Vereinbarung
Bei finanziellen Engpässen, z.B. nachgewiesene Arbeitslosigkeit bzw. geringfügiges
Einkommen, ist ein ermäßigter Stundensatz möglich - bitte sprechen
Sie uns darauf an.
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Schweigepflicht
Ihre persönlichen Daten und alle Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen
der Schweigepflicht.
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Kostenübernahme
durch die Krankenkassen
Die systemische Beratung/Therapie und Mediation liegt derzeit
leider (noch) außerhalb des Leistungskatalogs der
gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes
vom Januar 1999 beteiligen sich die Krankenkassen ausschließlich
an den so genannten Richtlinien-Verfahren (analytische
Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
und Verhaltenstherapie). Bei anderen Verfahren wie z.B.
der systemischen Therapie müssen - trotz nachgewiesener
Wirksamkeit und in vielen Fällen höherer Effizienz
- die Kosten vom Klienten selbst getragen werden.
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